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Bergbaufolgelandschaft WerbenWerbener See

Der Werbener See, als Bestandteil der „Bergbaufolgelandschaft Werben“, ist ein Beispiel für die Entwicklungen des letzten Jahrhunderts. Als Tagebau Profen Nord wurden in der Region rund um den See von 1944 bis 1991 insgesamt ca. 344 Mio. t Rohbraunkohle gefördert. Um die Kohleflöze freizulegen, war eine Abraumbewegung von 887 Mio. m³ notwendig.
Der geplanten Überbaggerung der Ortslagen Werben, Seegel, Peißen, Scheidens, Sittel, Thesau und Teilen von Kitzen, wie im Betriebsplan des VEB BKK Espenhain vorgesehen, konnte man glücklicherweise unter anderem aufgrund eines breiten Wiederstandes der Bevölkerung entgehen. Schließlich wurde die Braunkohleförderung 1991 eingestellt und es verblieb das „Restloch Werben“.

Wie der Name schon ahnen lässt – damals öde, kahl, eine wahre Mondlandschaft. Durch verschiedene Rekultivierungsmaßnahmen in den Folgejahren entwickelte sich am Werbener See eine einzigartige neue Landschaft. Die Bewässerung des Sees erfolgte vorerst nur durch natürlichen Wassereintrag, bevor am 24.11.1998 mit einer geführten Flutung begonnen wurde. Der derzeitige Wasserstand beträgt 124,0 mNHN.

Der Flutungsendstand von 127,8 mNHN wird voraussichtlich, wieder durch technologische Erfordernisse, erst im Jahr 2090 erreicht.

Achtung

Aktuell kann es zu Baumbruch im Bereich des Werbener Sees kommen! Betreten auf eigene Gefahr!

Durch Böschungsabschrägungen, Geländeebnungen und Aufforstungen – es kamen vor allem Pionierpflanzen wie Pappel und Birke, aber auch andere Laubbaumarten wie Eiche, Buche in Saat und Pflanzung zum Einsatz – konnte ein neuer Lebensraum für viele Tierarten geschaffen werden. Grund hierfür war aber insbesondere auch das Anliegen weder Uferbebauung noch Massentourismus, wie an anderen Seen der Region geschehen, zu etablieren. Durch Ruhe und ganz langsam aber unaufhaltsam holt sich nun hier die Natur entrissene Räume zurück. So ist der Werbener See mittlerweile Heimat von 66 nachgewiesenen Brutvogel- und 39 Gastvogelarten, 11 Arten von Amphibien und Reptilien, 18 Arten Heuschrecken, 26 Libellen- und 33 Schmetterlingsarten geworden.

Heute ist die Bergbaufolgelandschaft rund um den Werbener See europäisches Vogelschutzgebiet und befindet sich im Privatbesitz der Agrarprodukte Kitzen e.G.. Der See hat ein Volumen von ca. 9,3 Millionen Kubikmeter bei einer mittleren Tiefe von 12 Metern und einer Maximaltiefe von 32 Metern. Mit einer Länge von 800m und einer Breite von 100m weist er ein Wasserfläche von etwa 79 ha auf. Im Jahr 2015 konnte durch den Verein „Freunde des Werbener See´s e.V.“ ein Naturerlebnispfad errichtet werden, welcher auf 5,4 km Länge rund um den See auf 10 Schautafeln und an 3 Beobachtungspunkten allerhand Sehens- und Wissenswertes über Flora und Fauna offenbart. Außerdem besteht die Möglichkeit sich im Anglerverein Werben e.V. oder im Tauchclub Borna e.V. zu engagieren und sich für den Erhalt der Natürlichkeit der Landschaft einzusetzen.

Werbener See

Hier findest Du Informationen zur Seeordnung

Seeordnung

Die Agrarprodukte Kitzen e.G. hat das Folgende zur Nutzung des Seegrundstücks Werbener See (Grundstück) als Eigentümer des Grundstückes beschlossen:

1. Die Benutzung des Grundstückes ist nur den dazu Berechtigten gestattet.
Berechtigte sind Personen, die einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen haben, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrages des Eigentümers auf dem Grundstück tätig werden oder über eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers zur Grundstücksnutzung verfügen.
Die Benutzung des Grundstückes erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr.

2. Allen nicht gemäß Ziffer 1. Berechtigten ist der Zutritt und die Benutzung des Grundstücks verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Eigentümer vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch auszusprechen und auf Kosten des Zuwiderhandelnden ein in Höhe bis zu EUR 250.000,00 strafbewehrtes Hausverbot durchzusetzen.

3. Den zur Benutzung des Grundstücks Berechtigten ist verboten:

a. das Befahren des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen;
b. das Mitführen von Haustieren am Sand-Ufer neben dem Bootssteg in Werben;
c. Müllablagerungen jeder Art auf dem Grundstück;
d. das Zurücklassen von mitgebrachten Verpackungen, Flaschen, Dosen und dergl. auf dem Grundstück;
e. Die Ablagerung von Gartenabfällen, Baum- und Heckenschnitt.

4. Die zur Benutzung des Grundstücks Berechtigten dürfen beim Betreten des Grundstücks ausschließlich die angelegten Wege nutzen, haben Hunde an der Leine zu führen und sollen auf die sportlichen Aktivitäten von das Grundstück als Berechtigte nutzenden Anglern und Tauchern Rücksicht nehmen.

5. Weisungen des Eigentümers und der von ihm beauftragten Personen sind verbindlich und zu befolgen.

6. Die Einfahrten zu dem Grundstück sind zugleich Rettungswege, diese sind nicht zu blockieren. Die Fahrwege sind auf mind. 3,20m Durchfahrbreite freizuhalten.

7. Zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit werden Bereiche des Grundstückes Videoüberwacht. Jeder der das Grundstück benutzt/betritt stimmt unwiderruflich Bild und Tonaufnahmen     von sich auf dem Grundstück zu.

Wir bedanken uns bei den Vereinen die dazu beitragen, Ordnung und Sicherheit am Werbener See zu erhalten.

„Anglerverband Leipzig e.V.“, Anglerverband Werben 1982 e.V.“  „Tauchsportclubs Borna e.V.“ und „Freunde des Werbener See‘s e.V.“,
diese sind von dem Eigentümer beauftragt, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit auf dem Grundstück zu erhalten und durchzusetzen.

Der Werbener See ist eines der saubersten Gewässer Sachsens. Er ist nach dem geltenden öffentlichen Planungs- und Bergrecht nicht für den Massentourismus vorgesehen. Er ist Rückzugsgebiet für viele Tierarten und Lehrbeispiel naturbelassener Entwicklung.

Das gilt es zu bewahren – zum Nutzen Aller – das ist unser Ziel!

Kitzen, 2019

Agrarprodukte Kitzen e.G.
Der Vorstand

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